Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 163/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.07.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az.: 28 O 148/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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