Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 64/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 31.03.2009 -7 O 4/09 LG Bonn- teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 2.525,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 17.01.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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