Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 89/09

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.4.2009 (16 O 126/08) dahin abgeändert, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an die Klägerin 4.672,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.1.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird, soweit sie Gegenstand des Teilurteils ist, abge-wiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

(Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen, §§ 540 Abs. 2, 313 a ZPO.)


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Zitiert von

Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 3 C 423/11
23. Mai 2013
3 C 423/11 23. Mai 2013

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