Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 104/12

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.3.2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 24/12 - wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

 

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

 

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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