Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 W 36/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsstellerin gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 17.9.2012 – 3 OH 13/12 – wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.


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