Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 137/12

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.08.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (-11 O 368/10-) aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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