Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 89/13

Tenor

  • 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.05.2013 -22 O 465/12- abgeändert und die Klage abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  • 4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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