Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 144/13

Tenor

1.

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

2.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.06.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 18 O 301/12 – wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.


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