Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 25/14

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 06.11.2013

wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Aachen vom 03.05.2013 - 704 VI 24/11 – aufgehoben.

Die Sache wird zur Entscheidung über den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) vom 27.12.2010 an das Amtsgericht Aachen – Nachlassrichter - zurückverwiesen.

Etwaige Kosten für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht werden nicht erhoben.


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