Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 5/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 27.12.2013 in seiner Gestalt des Nichtabhilfehilfebeschlusses vom 25.02.2014 – 89 O 58/13 – wird zurückgewiesen.


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