Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 20/14

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. Dezember 2013 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 612/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das genannte Urteil des Landgerichts Köln und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Sicherheit beträgt hinsichtlich des Herausgabeanspruchs 10.000 EUR, hinsichtlich der Kosten für den Beklagten 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages, für den Kläger 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen