Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 19/14
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 08.01.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 360/12 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil des Landgerichts Aachen vom 08.01.2014 - 10 O 360/12 - ist vorläufig vollstreckbar.
1
G r ü n d e :
2Die Berufung ist gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
3Die Berufung des Klägers hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO. Es ist nicht ersichtlich, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht (§ 546 ZPO) oder nach § 529 ZPO zugrundezulegenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ 513 Abs. 1 ZPO). Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO). Ebenso wenig ist eine Entscheidung des Senats durch Urteil zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO) oder aus anderen Gründen eine mündliche Verhandlung geboten (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO).
4Der Kläger ist auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung und die Gründe hierfür mit Beschluss des Senats vom 10.07.2014 hingewiesen worden. An den darin geäußerten Erwägungen hält der Senat fest. Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 04.08.2014 lediglich auf seine Ausführungen in der Berufungsbegründung verwiesen und keine neuen Umstände aufgezeigt, die zu einer abweichenden Entscheidung Anlass geben könnten.
5Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 10, 711, 713 ZPO.
6Streitwert für das Berufungsverfahren: 14.722,41 EUR
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
- ZPO § 708 Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung 1x
- ZPO § 711 Abwendungsbefugnis 1x
- ZPO § 713 Unterbleiben von Schuldnerschutzanordnungen 1x
- ZPO § 546 Begriff der Rechtsverletzung 1x
- ZPO § 529 Prüfungsumfang des Berufungsgerichts 1x
- ZPO § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss 5x
- ZPO § 513 Berufungsgründe 1x
- ZPO § 97 Rechtsmittelkosten 1x
- 10 O 360/12 2x (nicht zugeordnet)