Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 57/14

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 12.3.2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 4/13 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.


G r ü n d e:

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