Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 64/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.03.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 27 O 174/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieser Beschluss und das angegriffene Urteil des Landgerichts Köln – 27 O 174/13 – sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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