Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 79/14

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 22.04.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 89/12 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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