Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 47/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.02.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 26 O 376/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung, einschließlich der Kosten der Nebenintervention, werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene sowie das vorliegende Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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