Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 135/15

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 02.09.2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 380/14 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit, zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen, die Beklagte zugleich zur Erwiderung auf die Berufung der Klägerin.


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