Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 797/15

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die dem Beteiligten zu 1) für den Zeitraum bis zum 14.08.2015 zu gewährende Gesamtentschädigung auf 1.080 € festgesetzt wird.

Der weitergehende Antrag des Beteiligten zu 1) wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird im Übrigen verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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