Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 78/16

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 9) vom 22.02.2016 wird der am 02.02.2016 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Registergerichts – Köln vom 01.02.2016, 43 VR 700120, nebst dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht – Registergericht – Köln zurückverwiesen.

Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.

Eine Kostenerstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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