Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 131/16

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8.7.2016 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 522/15 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 7.437,91,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.1.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.

2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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