Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 204/17

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten 2) gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05.04.2017, 11 T 66/15, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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