Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 93/17

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 02.06.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 17 O 379/16 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme – auch zu der Frage, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird – innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 4 U 34/17
30. Januar 2018
4 U 34/17 30. Januar 2018

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