Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 173/18

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 2. August 2018 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26. Juli 2018 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 7. September 2018 – 1 O 199/17 – folgendermaßen abgeändert:

Auf Grund des Beschlusses (Vergleichs) des Landgerichts Aachen vom 1. Juni 2018 – 1 O 199/17 – sind von der Klägerin 1.207,46 € - eintausendzweihundertundsieben Euro und sechsundvierzig Cent – (statt 1.532,36 €) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Juni 2018 an die Beklagte zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdegegnerin zu tragen.


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