Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 184/19

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 25.06.2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 164/18 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.               Die Revision wird nicht zugelassen.


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