Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 U 79/20

Tenor

Die Parteien werden auf Folgendes hingewiesen:

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das von dem Landgericht Aachen am 24.03.2020 verkündete Urteil – 10 O 523/19 – im schriftlichen Verfahren zurückzuweisen.

2. Es ist beabsichtigt, den Gegenstandswert für das Berufungsverfahren (im Gleichlauf mit der Festsetzung für den ersten Rechtszug) auf 22.490 € festzusetzen.

Für die Parteien besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.11.2020.


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