Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 86/21

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.04.2021 (32 O 304/20) abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Berufungsstreitwert wird auf 5.582,11 € festgesetzt.


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