Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 171/23

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 02.03.2022 wird der am 23.02.2022 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Köln, 34 VI 732/20, teilweise abgeändert. Für die Tätigkeit des Beteiligten zu 4) als Nachlasspfleger wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Vergütungsantrages vom 22.12.2021 eine Vergütung in Höhe von 8.207,17 € festgesetzt.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 2) und zu 4) jeweils zu ½ zu tragen.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.


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