Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 W 85/24

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19. August 2024 - 28 O 169/24 - abgeändert.

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet, dass die Antragsgegnerin die Sperrung des R.-Accounts der Antragstellerin mit dem Benutzernamen M. und der E-Mail-Adesse 01. vorläufig aufhebt und der Antragstellerin die Nutzung des Accounts bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder einräumt.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert des Verfahrens beider Instanzen wird auf 10.000 € festgesetzt.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Ellwangen (6. Zivilkammer) - 6 O 125/25
3. Juli 2025
6 O 125/25 3. Juli 2025

Referenzen