Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 30/24

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.02.2024 verkündete Vorbehaltsurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 10 O 93/23 – wird durch einstimmig gefassten Beschluss zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 295.053,50 € festgesetzt.


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