Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 U 25/25

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.07.2025 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 449/24 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Aachen ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung aus jenem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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