Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 115/24

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 25.09.2024 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 454/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Beklagte.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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