Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 4567/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 31. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.024.438,42 EUR festgesetzt.


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