Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 D 47/08.NE

Tenor

Der Antrag wird verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/2.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn die Antragsgegnerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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