Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1425/10

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt; das angefochtene Urteil ist insoweit wirkungslos.

Im Übrigen wird das angefochtene Urteil teilweise geändert.

Das beklagte Land wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen das beklagte Land zu ¾ und der Kläger zu ¼ .

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird sowohl für die Zeit bis zur teilweisen Klagerücknahme als auch für die Zeit nach der teilweisen Klagerücknahme auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen