Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 1896/12

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Es wird festgestellt, dass die Baugenehmigung der Beklagten vom 30. November 2007 jedenfalls nicht vor dem 18. Juli 2016 erlöschen wird.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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