Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 838/13.PVL

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Die Beteiligte wird im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, den Antragsteller fortlaufend über den Prozess "Schließung von Jugendfreizeiteinrichtungen" zu informieren.


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