Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 3044/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. November 2015 teilweise geändert. Es wird festgestellt, dass die Klägerin weder durch den Kaufvertrag vom 17. September 2001 noch kraft Naturschutzrecht gehindert ist, den über ihr Grundstück E. in N. (Gemarkung N., Flur X., Flurstück Y.) verlaufenden Weg ganz oder teilweise aufzugeben und die Wegtrasse als Garten oder sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende Fläche zu nutzen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Klägerin zu zwei Dritteln und der Beklagte zu einem Drittel. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin, soweit der Zulassungsantrag abgelehnt worden ist. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.


Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 ts">27><p class="absatzLinks">das angefochtene Urteil teilweise zu ändern und

28 29 30 31 32 class="absatzRechts">33 34 35

ne">Entscheidungsgründe

ass="absatzRechts">36 37 38 39 40 s">41> echts">42pan> 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 ="absatzRechts">60 61 62 63 64 65 class="absatzRechts">66 67 68 69

atzLinks">c) Die Klägerin hat keinen Anspruch auf erneute Bescheidung ihres Antrags auf Erteilung der begehrten Sperrgenehmigung, weil der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 12. November 2012 rechtmäßig ist.

70 71 72 class="absatzRechts">73
74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 Rechts">96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 ass="absatzRechts">125 126 ">127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen