Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1600/18

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Umfang der Berufung geändert.

Die Klage wird, soweit sie noch Gegenstand des Berufungsverfahrens ist, abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 9.208,68 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen