Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1710/19

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. November 2018, Nr. 21, ausgeschriebene Stelle „1 Richterin o. Richter am AG in T.    “ mit dem Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin zu einem Viertel und der Antragsgegner zu drei Viertel. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. Der Beigeladene trägt etwaige außergerichtliche Kosten in beiden Instanzen selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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