Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 592/23

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin M. aus B. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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