Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 AL 64/03

Tenor

Der Bescheid vom 25.04.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.05.2003 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, Insolvenzgeld nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten.


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