Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 137/05

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 2837,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basis- zinssatz seit dem 27.12.2005 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Der Streitwert wird auf 2837,21 EUR festgesetzt. Die Berufung wird zugelassen.


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