Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 2 SO 251/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 67.467,15 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab dem 09.01.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen