Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 68 KR 990/16

Tenor

Die Klägerin wird verurteilt, der Beklagten 4.520,93 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sei dem 10. September 2016 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte. Der Streitwert wird auf 4.520,93 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen