Urteil vom Sozialgericht Köln - S 20 AS 3471/20

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Bescheids vom 31.7.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 1.9.2020 sowie des Bescheids vom 8.9.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.12.2020 über Ansprüche des Klägers auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 30.11.2020 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Beklagte hat dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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