Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 1271/07

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 26. Juni 2007 und der Widerspruchsbescheid ihres Vorstandes vom 14. November 2007 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.


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