Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 K 1417/09

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 3. Juli 2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.


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