Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 764/15

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 1747/15 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 21. August 2015 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohungen angeordnet.

    Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgeg-ner.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.


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