Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 10 K 454/21.A

Tenor

Die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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