Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 7 K 2954/15

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 25% und die Beklagte 75% der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Jeder Beteiligte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der andere Beteiligte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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